Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Kosten für eine notwendige Psychotherapie werden in den meisten Tarifen übernommen. Bitte nehmen Sie dennoch vor Behandlungsbeginn Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und klären Sie die genauen Erfordernisse und Konditionen, da diese sich je nach Versicherung und Tarif unterscheiden können.

Bei der Beantragung der Therapie unterstütze ich Sie selbstverständlich in jedem Schritt. 

Eine Psychotherapieeinheit dauert 50 Minuten und sollte zumindest zu Beginn der Behandlung jede Woche stattfinden. Je nach Erkrankungsbild kann eine unterschiedlich lange Therapiedauer resultieren. Generell geht man bei einer Kurzzeittherapie von 24 Stunden, bei einer Langzeittherapie von 60 Stunden aus. 

Die Kosten ergeben sich aus der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen und belaufen sich aktuell auf 134,06 € pro Einheit Kurzzeit- oder Akuttherapie.

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